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Schiesspflicht

Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.

Kontaktinformationen

Sektionschef Grenchen
Römerbrunnenweg 29
2540 Grenchen

Tel. 032 6531653

delfini.marti@bluewin.ch
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