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Baudirektion
| Adresse: | Dammstrasse 14, 2540 Grenchen |
| Telefon: | 032 654 67 67 |
| Telefax: | 032 654 67 69 |
| E-Mail: | baudirektion@grenchen.ch |
| Öffnungszeiten: | Montag – Freitag 07.30 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr |

Die Baudirektion ist für alle städtischen Bauwerke, die Stadtplanung und die Baukontrollen verantwortlich. Sie erarbeitet die Konzepte für die künftige Stadtentwicklung, projektiert und überwacht sämtliche Neu- und Ausbauten von Bauwerken der Gemeinde.
Die Baudirektion besorgt den Unterhalt der öffentlichen Gebäude, Strassen, Kanalisationen und Grünanlagen sowie das Entsorgungswesen. Sie führt auch den Leitungskataster und verwaltet die Liegenschaften des Finanzvermögens. Seit dem Jahr 2001 obliegt der Baudirektion auch die Betriebsführung des Schwimmbades.
Eine weitere Aufgabe ist der Vollzug von eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Als Beispiele seien erwähnt: Die Kantonale Bauverordnung, das Umweltschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung, die Luftreinhalteverordnung oder die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz.
Der Stadtbaumeister ist Vorsteher der Baudirektion, dieser ist direkt dem Stadtpräsidenten unterstellt. Er leitet die Baudirektion, koordiniert die Tätigkeiten der einzelnen Dienststellen und vetritt die Geschäfte gegenüber den kommunalen und kantonalen Behörden.
Die Baudirektion arbeitet eng mit der Bau-, Planungs- und Umweltkommission zusammen. Diese ist Aufsichtsbehörde der Baudirektion und stellt dem Gemeinderat oder der Gemeinderatskommission Antrag. Die Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Für die Beratungen in den Behörden werden die Geschäfte durch die Baudirektion vorbereitet. Die von ihr erstellten Grundlagen liefern den Rats- und Kommissionsmitgliedern alle wesentlichen Informationen zu den Geschäften und dienen als Basis für deren Entscheidungen.