Bundesgericht heisst Wahlbeschwerde gut

18. Juni 2026

Mit Urteil vom 17. Juni 2026 heisst das Bundesgericht die Wahlbeschwerde von Elias Vogt gut und hebt die Stadtpräsidiumswahl vom 28. September 2025 mit sofortiger Wirkung auf (Urteil 1C_734/2025). Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass in Verletzung der rechtlichen Bestimmungen keine Leerung des Wahlbriefkastens am Ende der Frist für die briefliche Stimmabgabe stattfand und nach Fristende noch Zustellkuverts eingeworfen hätten werden können. Ausserdem wurden die eingegangenen Zustellkuverts nicht an das Wahlbüro übergeben, sondern von dessen Mitgliedern selber geholt und von Samstag auf Sonntag nicht in einer Urne, sondern in geschlossenen Schachteln in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt. Das Bundesgericht kritisiert diese Verfahrensmängel als erheblich. Es kritisiert damit auch das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, das die Beschwerde abgewiesen hatte.

Damit ist Susanne Sahli per sofort nicht mehr Stadtpräsidentin von Grenchen. Ihre Geschäfte wird der gewählte Vize-Stadtpräsident Patrick Crausaz übernehmen. Susanne Sahli hat den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen: «Ich respektiere ihn selbstverständlich. In einem Rechtsstaat sind gerichtliche Entscheide zu akzeptieren.» Sie bedaure den Entscheid jedoch, sowohl für die Stadt wie auch für die Mitarbeitenden. Susanne Sahli wird dazu keine weitere Stellungnahme abgeben.

Die Einwohnergemeinde der Stadt wird für die Besetzung des vakanten Stadtpräsidiums eine neue Wahl ansetzen.

Stadtkanzlei Grenchen

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