Stadtpräsidiumswahl wird neu angesetzt

7. Juli 2026
Die Gemeinderatskommission hat an einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, die Wahl neu anzusetzen und die entsprechenden Wahltermine festgelegt.

Gemäss § 164 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) muss eine aufgehobene Wahl wiederholt werden. Das kantonale Recht unterscheidet dabei nicht ausdrücklich zwischen einer Wahl und einzelnen Wahlgängen, weshalb die Bestimmung einer Auslegung bedarf.

Die GRK der Stadt Grenchen ist nach einem Austausch mit der Staatskanzlei des Kantons Solothurn zum Schluss gekommen, dass die konkreten Umstände des vorliegenden Falls für eine Neuansetzung der gesamten Wahl sprechen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass seit dem ersten Wahlgang inzwischen mehr als ein Jahr vergangen ist und sich die Verhältnisse seither verändert haben. Eine Neuansetzung ermöglicht es den damaligen Kandidierenden, ihre Kandidatur unter den heutigen Voraussetzungen erneut zu prüfen, und verhindert gleichzeitig, dass Personen zur Wahl stehen, die für das Amt inzwischen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der erste Wahlgang findet am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 29. November 2026 durchgeführt. Die Einberufung zur Wahl erfolgt im Grenchner Stadtanzeiger, dem offiziellen Publikationsorgan der Stadt Grenchen.