Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2026

19. Oktober 2026

Den Stimmberechtigten werden am 29. November 2026 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

Bund LINKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
  2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»;
  3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»;
  4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).

Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials möglich und muss bis spätestens Samstag, 20.00 Uhr, vor dem Abstimmungstag erfolgen.

Das Antwortcouvert kann wie folgt abgegeben werden:

  • Persönliche Abgabe während der Bürozeiten
    9.00-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr im Stadthaus, Bahnhofstrasse 23
  • Einwurf in den Abstimmungsbriefkasten
    Bis spätestens Samstag, 20.00 Uhr, beim Stadthaus, Bahnhofstrasse 23

Für die persönliche Stimmabgabe hat das Wahlbüro im Stadthaus, Bahnhofstrasse 23, am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Ergebnisse zu den Vorlagen aus den Gemeinden des Kantons Solothurn finden Sie am Abstimmungssonntag ab 12.00 Uhr auf der Homepage des Kantons Solothurn (www.so.ch)

Stadtkanzlei Grenchen

Stadthaus