Begegnungszone

Wo früher 15'000 Autos durchfuhren, benutzen heute noch knapp einen Drittel die Hauptstrasse quer durch die Stadt.

Mit baulichen und verkehrstechnischen Massnahmen werden Strassenräume so verändert, dass ein attraktiver städtischer Lebensraum entsteht, von dem alle profitieren können.

Erst ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erlaubt, dass sich alle auf ihren Wegen durch die Stadt sicher und frei bewegen können ­- ob als Fussgängerin, Velofahrer oder Autofahrerin. Darum wird das Zentrum von Grenchen zur Begegnungszone!

In der Begegnungszone gelangen Sie an Ihr Ziel - zu Fuss, auf dem Velo oder im Auto! Und in jedem Fall gilt das Motto:
langsam, freundlich, sicher!

Zu Fuss, im Auto oder auf dem Velo ins Zentrum?

Unsere alltäglichen Gewohnheiten und Bedürfnisse sind unterschiedlich: Wer schwere Einkäufe oder andere Lasten transportieren muss und etwas ausserhalb wohnt, fährt gerne mit dem Auto ins Zentrum. Andere schätzen das Velo als ideales Nahverkehrsmittel für den täglichen Weg und wieder andere gehen am liebsten zu Fuss.

Wie auch immer Sie am liebsten unterwegs sind: In der Begegnungszone ist alles möglich, denn alle haben genügend Bewegungsspielraum!

Ihr Velo können Sie auf den gedeckten Veloparkplätzen abstellen, für Ihr Auto finden Sie einen Platz im zentral gelegenen Parkhaus oder auf einem der Kurzzeitparkplätze, als Fussgängerin oder Fussgänger kommen Sie direkt und unabhängig an Ihr Ziel. Und falls Sie doch lieber einmal fahren wollen: der nächste Bus kommt bestimmt!

Welche Regeln gelten in der Begegnungszone?

Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und das Bewusstsein, dass vom Einhalten der Regeln* alle profitieren, machen es Ihnen einfach, sich vorschriftsmässig zu verhalten:

Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt - es gibt keine Fussgängerstreifen

Für alle Motorfahrzeuge gilt 20km/h Höchstgeschwindigkeit

Diese Regelungen ermöglichen
eine neue Verkehrskultur im Zentrum: alle Benutzerinnen und Benutzer der Begegnungszone können sich ohne Hektik mühelos untereinander verständigen; das erhöht die individuelle Sicherheit.

Die grosszügigen Trottoirflächen bieten auch Gelegenheit zum Verweilen­ auf Bänken unter Bäumen oder vor den Auslagen der Geschäfte. So kann das Einkaufen in der Begegnungszone zum beschaulichen Vergnügen werden!


* Die verkehrsrechtlichen Massnahmen sind auf eidgenössischer Ebene in der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die
Begegnungszonen, im Strassenverkehrsgesetz und in der Signalisationsverordnung
definiert.

Und wo ist der nächste Autoparkplatz?

Der nächste Parkplatz ist immer ganz in Ihrer Nähe: Im Parkhaus, wenn's länger dauert, oder auf einem der Kurzzeitparkfelder, falls Sie nur auf einen Sprung in den nächsten Laden möchten.

Im Parkhaus Zentrum/Coop stehen 368 Kundenparkplätze rund um die Uhr (24h) zur Verfügung. Vom Zugang Marktplatz sind es gerade einmal 100 bis 150 m zu den Zentrumsgeschäften.

Das Auto im Parkhaus abzustellen lohnt sich, denn die erste Parkstunde dort ist gratis! Wenn Sie dieses Angebot nutzen, leisten Sie erst noch einen Beitrag zur Aufwertung des Zentrums ­indem Sie es vom Parkplatzsuchverkehr entlasten!

Parkgebühren im Zentrum (Geschäftszeiten)
Minuten Parkhaus Zentrum/Coop Kurzzeitparkplätze
30 gratis Fr. 0.50
60 gratis Fr. 1.--
90 Fr. --.50 Fr. 2.--
120 Fr. 1.50 Fr. 3.--


Übersicht der Begegnungszone:
Fläche Marktplatz
Marktplatz Strom- und Wasseranschlüsse

Begegnungszone am Marktplatz
Name
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