Abmeldung

Sie ziehen von der Stadt Grenchen weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter oder online via eUmzug www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter bitte die Identitätskarte oder Pass, resp. Ausländerausweis mitbringen. Die Gebühr beträgt CHF 15.00 pro erwachsene Person. 

Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt Ihnen zu (bei einigen Gemeinden ausserhalb des Kanton Solothurn muss dieser dort hinterlegt werden - bitte erkundigen Sie sich direkt bei der neuen Wohngemeinde). 

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Gleichzeitig müssen Sie sich bezüglich der Steuerangelegenheiten am Schalter der Stadtkasse/Steuerregisteramt Grenchen melden.

Preis

15
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