Identitätskarte und Pass

Zuständigkeit


Identitätskarten (IDK)  sind persönlich bei der Einwohnerkontrolle am Schalter zu beantragen und zu unterzeichnen. Für Kinder ab 7 Jahren wird die Unterschrift des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils verlangt. Entmündigte Personen sind vom Vormund zu begleiten; der Ernennungsakt ist vorzuweisen.

Bringen Sie die bestehende alte IDK und ein aktuelles Passfoto (Frontaufnahme des Gesichtes) mit. Selbstangefertigte Fotos können nicht akzeptiert werden. Es werden Passfotos vom Fotografen empfohlen. Bei Verlust des alten Ausweises wird ein Verlustschein der Polizei benötigt. Mit der Ausstellung des Antragsformulars bezahlen Sie die IDK sowie die Portogebühren am Schalter der Einwohnerkontrolle. Die Lieferfrist der IDK dauert bis 15 Arbeitstage. Die IDK wird an Ihre Wohnadresse gesandt.

Gebühr IDK
Erwachsene CHF 65.-
Kinder bis 18 Jahre CHF 30.-
zusätzlich CHF 5.- Portokosten pro Ausweis

Gültigkeit IDK
5 Jahre für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren
10 Jahre für Erwachsene
 

Für Passanträge  und Kombianträge Pass/Identitätskarte sowie Anträge für provisorische Pässe ist das kantonale Ausweiszentrum in Solothurn zuständig:
Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4509 Solothurn
Telefon: 032 627 63 70 / Fax: 032 627 63 71
E-Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch / Homepage: Ausweise - Migrationsamt - Kanton Solothurn
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr / Donnerstag – 19.00 Uhr

Visum + Einreisebestimmungen
Erkundigen Sie sich bitte beim Reisebüro, beim zuständigen Konsulat oder bei der Botschaft betreffend VISA oder Anforderungen in Sachen Gültigkeit des Passes. Die Einwohnerkontrolle besitzt darüber keine Angaben und kann deshalb auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Info: "Der neue Schweizer Pass"

Preis

siehe oben