Steuerpflicht

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde besteht die Steuerpflicht für das ganze Steuerjahr in der Stadt Grenchen.

Bei Wegzug in eine andere Gemeinde besteht für das ganze Steuerjahr keine Steuerpflicht mehr in der Stadt Grenchen. Ausnahme pro Rata Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland sowie
im Todesfall.

Bei einem Wegzug ins Ausland endet die persönliche Steuerpflicht in der Gemeinde Grenchen. Kontaktieren Sie die Abteilung Stadtkasse/Steuerregisteramt, damit wir das weitere Vorgehen persönlich mit Ihnen besprechen können oder kommen Sie gleich nach Ihrer Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle persönlich am Schalter der Stadtkasse/Steuerregisteramt vorbei (mindestens 4 bis 6 Wochen vor Wegzug).

Bei Heirat werden die Ehegatten für das ganze Steuerjahr gemeinsam besteuert.

Bei Scheidung, rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden beide Ehegatten rückwirkend
per 1.1. getrennt als Einzelperson steuerpflichtig (separate Besteuerung für die ganze Steuerperiode).

Bei Tod eines Ehegatten besteht die Steuerpflicht der Ehegemeinschaft bis zum Todestag.
Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht als Einzelperson.