Steuerbezug Gemeindesteuern

Die Gemeindesteuern werden gemäss GRKB-Nr. 1491 vom 24.1.2001 in vier Raten (Vorbezug)
erhoben. Der Vorbezug wird jeweils im Frühjahr mit allen vier Einzahlungsscheinen zusammen versandt.

  1. Rate = zahlbar bis 30. April
  2. Rate = zahlbar bis 30. Juni
  3. Rate = zahlbar bis 31. August
  4. Rate = zahlbar bis 31. Oktober

Die Schlussrechnung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Veranlagung (Einschätzung).
Fragen zur Veranlagung sind an die Veranlagungsbehörde Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, Telefon-Nr. 032 / 627 88 88 zu richten.

Organisation - Steueramt - Kanton Solothurn

Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins erhoben. Bei zu viel bezahlten, in Rechnung
gestellten Steuern, wird ein Rückerstattungszins ausgerichtet. Die Zinssätze werden vom Gemeinderat festgelegt.

Wir bitten Sie, für Ihre Zahlung der Gemeindesteuern nur die vorgedruckten Einzahlungsscheine der Stadtkasse zu verwenden. Leere Einzahlungsscheine für den Vorbezug können Sie bei der Stadtkasse bestellen: E-Mail: stadtkasse@grenchen.ch

Für Zahlungen über E-Banking ist zwingend die Referenznummer der entsprechenden Rechnung zu verwenden. Zahlungen auf falsche Steuerjahre werden nicht automatisch umgebucht. Falschzahlungen können daher zu zusätzlichen Kosten führen (Verzugszinsen).