Taxiwesen
Das Polizeiinspektorat der Stadt Grenchen erteilt die Bewilligung für die Ausübung einer Taxiführerbewilligung und die Konzession für ein Taxigewerbe.
Die Konzession kann erteilt werden, an Personen, die
- handlungsfähig sind
- einen guten Leumund besitzen
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten
Taxiführerbewilligung wird erteilt, an Fahrer, welche
- den erforderlichen Führerausweis besitzt
- über genügende Ortskenntnisse verfügt (theoretische Prüfung)
- Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet
Gesuchsformulare, sowie weitergehende Informationen können beim Polizeiinspektorat bezogen werden
Kontakt
Polizeiinspektorat
Bahnhofstrasse 23
2540 Grenchen
032 655 66 98
polizeiinspektorat@grenchen.ch
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| Polizeiinspektorat | 032 655 66 98 | polizeiinspektorat@grenchen.ch |
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