Taxiwesen

Das Polizeiinspektorat der Stadt Grenchen erteilt die Bewilligung für die Ausübung einer Taxiführerbewilligung und die Konzession für ein Taxigewerbe.

Die Konzession kann erteilt werden, an Personen, die
- handlungsfähig sind
- einen guten Leumund besitzen
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten

Taxiführerbewilligung wird erteilt, an Fahrer, welche
- den erforderlichen Führerausweis besitzt
- über genügende Ortskenntnisse verfügt (theoretische Prüfung)
- Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet

Gesuchsformulare, sowie weitergehende Informationen können beim Polizeiinspektorat bezogen werden

Telefon             +41 (0)32 655 66 98
E-Mail             polizeiinspektorat@grenchen.ch