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Sozialversicherungen
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle informiert und berät die Einwohner der Stadt Grenchen über sämtliche Sozialversicherungen der Schweiz:
• Alters- und Hinterbliebenen Versicherung AHV
• Invalidenversicherung IV
• Ergänzungsleistungen EL
• Krankenversicherungsgesetz KVG
• Berufliches Vorsorgegesetz BVG
• Unfallversicherungsgesetz UVG
• Erwerbsersatzordnung EO
PS: Das Arbeitsamt Grenchen/Bettlach/Selzach, über das die Anmeldungen für die Arbeitslosenversicherungen abgewickelt werden, befindet sich beim Netzwerk Grenchen.
Weiterführende Links:
Auf Bundesebene bietet das Bundesamt für Sozialversicherung zahlreiche Informationen
Auf kantonaler Ebene informiert das Amt für Soziale Sicherheit über die Sozialversicherungen
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bietet ebenfalls zahlreiche Informationen auf kantonaler Ebene
Kontakt
SozialversicherungenKirchstrasse 10
2540 Grenchen
Tel. 032 654 21 21
Fax 032 654 21 20
ahv@grenchen.ch
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch und Freitag: 9.00-12.00 und 14.00-16.30
Donnerstag: Morgen geschlossen und Nachmittag 14.00-16.30
Öffnungszeiten Telefon:
Montag – Freitag: 8.45-12.00 und 13.45-16.30
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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