Fristen 2. Wahlgang der Wahl der Stadtpräsidentin / des Stadtpräsidenten vom 28. September 2025

30. Juni 2025

Folgende Fristen sind beim zweiten Wahlgang der Stadtpräsidiumswahl zu beachten:

Am zweiten Wahlgang nehmen die nicht gewählten Kandidaten und Kandidatinnen des ersten Wahlgangs teil (§ 45bis Abs. 1 GpR).

Ein Rückzug der Kandidatur ist der Stadtkanzlei spätestens bis am Dienstag, 1. Juli 2025, 17.00 Uhr, schriftlich mitzuteilen (§ 45bis Abs. 2 GpR).

Unabhängig von einem Rückzug können sich neue Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl anmelden. Die Anmeldung ist bis zum Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei einzureichen (§ 45bis Abs. 3 GpR).

Das Wahlpropagandamaterial für den zweiten Wahlgang ist bis spätestens Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, auf Voranmeldung (Stimmregister, Tel. 032 655 66 32) einzureichen.

Die Publikation der Kandidaten/Kandidatinnen erfolgt im Stadtanzeiger von Donnerstag, 28. August 2025.

Stadtkanzlei Grenchen

Stadthaus
Name
Amtliche Mitteilung Fristen 2. WG Wahl Stadtpräsident_in 2025 HP (PDF, 105.59 kB) Download 0 Amtliche Mitteilung Fristen 2. WG Wahl Stadtpräsident_in 2025 HP