Neuwahl Stadtpräsident/in infolge bundesgerichtlicher Wahlaufhebung und Einberufung der Wahlberechtigten für den Urnengang vom 27. September 2026

9. Juli 2026

Die Gemeinderatskommission der Stadt Grenchen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 172 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) und GRB 47/25.02.1997, beschliesst:

  1. Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten sind bis Montag, 10. August 2026, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 23, einzureichen.
  2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 24. August 2026, 12.00 Uhr, auf Voranmeldung (Stimmregister Tel. 032 655 66 32) einzureichen.
  3. Das Wahlmaterial wird bis 5. September 2026 an die Stimmberechtigten zugestellt.
  4. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2026 statt.

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse (§§ 157 und 160 GpR).

 

Stadthaus
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