Nominations- und Governance-Komitee (NGK)

Das mit den Corporate Governance Prinzipien geschaffene Nominations- und Governance-Komitee (NGK) plant die Nachfolge im Verwaltungsrat der SWG und nominiert die bestehenden und neue Mitglieder des Verwaltungsrates zuhanden des Gemeinderates.

Die Amtsperiode der NGK-Mitglieder beträgt vier Jahre. Sie werden in der Mitte der jeweiligen Legislatur gewählt. Zwei Mitglieder, inklusive der Präsident des NGK, müssen von der SWG nach anerkannten Regeln unabhängig sein und dürfen keine Gemeinderäte oder Mitarbeiter der Stadt Grenchen sein. Diese NGK-Mitglieder müssen über die notwendige Qualifikation für die Ausübung ihres Amtes verfügen (Corporate Governance Experte(-in) und Erfahrung mit der Leistungsbeurteilung von Verwaltungsräten und der Arbeit von Verwaltungsräten). Das dritte Mitglied des NGK ist von Amtes wegen der Stadtpräsident (-in).

Die erste Amtsperiode des Nominations- und Governance-Komitees (NGK) endet 2023. 

Kontakt

Nominations- und Governance-Komitee (NGK)
Bahnhofstrasse 23
2540 Grenchen

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