Kopfzeile
Inhalt
Stadtpräsidium
Er hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Sitzungsleitung in der Gemeindeversammlung, dem Gemeinderat und der Gemeinderatskommission
- Vertretung der Gemeinde nach aussen;
- Beschlussfassung über Prozessführung, Erteilung von Prozessvollmachten und Abschluss von Vergleichen in dringenden Fällen; solche Beschlüsse sind der zuständigen Behörde umgehend zur Genehmigung zu unterbreiten;
- Vorbereitung der Traktanden der Sitzung der Gemeinderatskommission und des Gemeinderates;
- Einleitung von Impropriations- und Enteignungsverfahren, Stellung und Rückzug von Strafanträgen;
- Beschlussfassung über neue einmalige Ausgaben bis zum Betrage von 10'000 Franken sowie über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zum Betrage von 1'000 Franken;
- auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Bewilligung von dringlichen Krediten in Katastrophen und Notlagen bis zu einem Betrag von 300'000 Franken;
- Provisorische Anstellung des Personals, soweit dafür nicht der Gemeinderat zuständig ist;
- Führung und Überwachung der Wirtschaftsförderung.
Um persönliche Anliegen aus der Bevölkerung direkt mit den Betroffenen besprechen zu können, führt der Stadtpräsident regelmässig eine Sprechstunde für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Grenchen durch. Die genauen Termine werden auf unserer Website und im Grenchner Stadtanzeiger publiziert.
Kontakt
StadtpräsidiumBahnhofstrasse 23
2540 Grenchen
Tel. 032 655 66 66
stadtpraesidium@grenchen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Stadtpräsidium | Scheidegger François | 032 655 66 66 |
Wirtschaftsförderung | Heimann Karin | 032 655 66 66 |