
Baudirektion
Die Baudirektion besorgt den Unterhalt der öffentlichen Gebäude, Strassen, Kanalisationen und Grün- und Parkanlagen sowie dem Friedhof. Stadtgrün und der Werkhof werden mit dem kommunalen Entsorgungswesen ebenfalls durch die Baudirektion geleitet. Sie führt auch den Leitungskataster und verwaltet die Liegenschaften und die Grundstücke des Finanzvermögens. Seit dem Jahr 2001 obliegt der Baudirektion auch die Betriebsführung des Schwimmbades.
Eine weitere Aufgabe ist der Vollzug von eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Als Beispiele seien erwähnt: Die Kantonale Bauverordnung, das Umweltschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung, die Luftreinhalteverordnung, oder die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz.
Der Stadtbaumeister ist Vorsteher der Baudirektion, dieser ist hierarchisch direkt dem Stadtpräsidenten unterstellt. Der Stadtbaumeister leitet und koordiniert die Tätigkeiten der einzelnen Dienststellen und vertritt die Geschäfte gegenüber den kommunalen und kantonalen Behörden sowie privaten Bauherren und Investoren. Die Baudirektion arbeitet eng mit der Bau-, Planungs- und Umweltkommission (BAPLUK) zusammen. Diese ist Aufsichtsbehörde der Baudirektion und stellt dem Gemeinderat oder der Gemeinderatskommission Antrag. Die Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Für die Beratungen in den Behörden werden die Geschäfte durch die Baudirektion vorbereitet. Die von ihr erstellten Grundlagen liefern den Rats- und Kommissionsmitgliedern alle wesentlichen Informationen zu den Geschäften und dienen als Basis für deren Entscheidungen.
Öffnungszeiten
Freitag 07.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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