Baugesuche und Meldungen von Bauvorhaben
Baugesuche und Meldungen von Bauvorhaben
Baugesuche sind ab 1. September 2026 ausschliesslich elektronisch über das Portal my.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen.
Nach der AnmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie im Portal eBauSOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Ihr Baugesuch oder Ihre Meldung erfassen und die nötigen Unterlagen hochladen.
Ganz ohne Papier geht es im Moment noch nicht:
Nach der Online-Eingabe müssen Sie ein Unterschriftenblatt ausdrucken und per Post an die Baudirektion (Bauinspektorat) schicken.
Hilfe bei der Online-Eingabe
Im Portal gibt es eine integrierte Hilfe mit Kurzanleitungen eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu allen Funktionen.
Bei fachlichen Fragen hilft Ihnen die Baudirektion (Bauinspektorat):
Tel. 032 654 67 67 (nur vormittags)
E-Mail: bauinspektorat@grenchen.ch
Bei technischen Problemen (z. B. Login) wenden Sie sich an den Support des Kantons Solothurn:
E-Mail: eBauSO@bd.so.ch
Checkliste für die Baueingabe
Als Übersicht dient das Dokument «Baugesuch–Merkblatt erforderliche Unterlagen». Es zeigt, welche Angaben direkt im Portal erfasst werden können und welche zusätzlichen, teilweise gemeindespezifischen Unterlagen erforderlich sind.
Diese zusätzlichen Dokumente müssen separat ausgefüllt und im Gesuchs-Portal eBauSO hochgeladen werden.
Baugespann (Bauprofile)
Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist im Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuches ein Baugespann zu errichten, durch welches die künftige Gestalt und räumliche Ausdehnung des Baues sowie der Terrainauffüllungen dargestellt werden. Das Niveau des Erdgeschosses muss aus dem Baugespann ersichtlich sein.
Fachleute beiziehen
Das Erstellen von Plänen und das Ausfüllen der Online-FormulareExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für Gesuche und Meldungen ist oft kompliziert. Es ist deshalb sinnvoll, Fachleute für die Planung und die Einreichung des Baugesuchs beizuziehen. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können vom Bauinspektorat nicht bearbeitet werden und können zurückgewiesen werden. Dadurch dauert die Bearbeitung länger.
Beratung
Bei Fragen vor oder während eines Bauprojekts hilft Ihnen das Bauinspektorat gerne weiter. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt aufzunehmen – besonders bei Bauvoranfragen und Baugesuchen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie jedoch nur im Rahmen von kostenpflichtigen Voranfragen oder Baugesuchen.
Nachbarn informieren
Es ist sinnvoll, die betroffenen Nachbarn frühzeitig über Ihr Bauvorhaben zu informieren.
Akteneinsicht im Archiv
Suchen Sie alte Baupläne für Ihr Projekt oder zur Ergänzung Ihrer Unterlagen? Im Archiv des Bauinspektorates finden Sie Unterlagen zu früheren Baugesuchen. Grundeigentümer können gegen eine Gebühr Scans dieser Pläne bei der Baudirektion bestellen.
Energieberatung und Förderprogramme
Die Energiefachstelle des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit unterstützt Sie mit EnergieberatungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Zudem werden Massnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien finanziell gefördertExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Download | ||
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| BI_Baugesuch_Merkblatt (PDF, 212 kB) | Download | 0 | BI_Baugesuch_Merkblatt |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauinspektorat | 032 654 67 67 | bauinspektorat@grenchen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Baudirektion | 032 654 67 67 | baudirektion@grenchen.ch |