
380 Reglement über den schulärztlichen Dienst der Stadt Grenchen
Die Stadt Grenchen unterhält einen schulärztlichen Dienst für die städtischen Kindertagesstätten, Kindergärten und die Volksschule.
Der schulärztliche Dienst soll die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen der Schulen Grenchen fördern.
Informationen
- Datum
- 18. Februar 2003
- Autor/-in
- Gemeinderat
- Preis
- CHF 5.00
Dokumente
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380_Schularztreglement_2003_V_2011.pdf (PDF, 121.65 kB) | Download | 0 | 380_Schularztreglement_2003_V_2011.pdf |
Name |
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Volksschule |