366 Ausführungsbestimmungen zum Reglement zur Frühen Sprachförderung (AB FSF)

Der Gemeinderat hat - gestützt auf § 11 Abs. 1 des Reglements zur Frühen Sprachförderung vom   4. Dezember 2024 - diese AB FSF beschlossen.

Grundsätze, Förderangebote und Finanzierung der Frühen Sprachförderung sind in diesen Ausführungsbestimmungen geregelt.

Informationen

Datum
25. Februar 2025
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
366 AB FSF 2025 (PDF, 179.31 kB) Download 0 366 AB FSF 2025