200 Personalordnung

Die Personalordnung definiert die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden sowie die strategischen und operativen Grundsätze und die Zuständigkeiten im Personalbereich der Stadt Grenchen.

Die Personalordnung gilt nicht für

  1. im Dienst der Stadt Grenchen stehende Beamtinnen und Beamte,
  2. das dem kantonalen Personalrecht beziehungsweise dem Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn unterstellte Personal, insbesondere die Lehrpersonen der Volksschule mit Ausnahme der Schulleitungen; Anwendung finden aber städtische Regelungen bezüglich Dienstaltersgeschenken,
  3. privatrechtlich angestellte Mitarbeitende und Lernende.

Informationen

Datum
20. Juni 2023
Autor/-in
Gemeindeversammlung
Preis
CHF 15.00

Dokumente

Name
200 Personalordnung 2023, V 2023 (PDF, 451.63 kB) Download 0 200 Personalordnung 2023, V 2023

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