Anlassbewilligung

Das Polizeiinspektorat der Stadt Grenchen ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen und Vorverlegung/Verlängerung der Gastwirtschaftsöffnungszeiten. Ein Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist beim Polizeiinspektorat einzureichen, wenn an einem öffentlichen Anlass, einer öffentlichen Veranstaltung, welcher nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Für die Durchführung einer Veranstaltung für kleine und mittlere Anlässe (lokale und regionale Bedeutung bis max. 500 Personen), ist das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular Anlassbewilligung beim Polizeiinspektorat Stadt Grenchen, Bahnhofstr. 23, 2540 Grenchen, spätestens fünf Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Anlassbewilligung für grosse Anlässe Veranstaltung von (überregionaler Bedeutung mehr als 500 Personen) ist das Formular acht Wochen vor der Veranstaltung an oben erwähnte Adresse einzureichen.

Für die Durchführung von Kleinspielen (Pokerturniere, Sportwetten, Lotterien) bedarf es grundsätzlich einer Bewilligung vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Solothurn, Untere Sternengasse 2, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 94 19. Siehe Link für Gesuchsformulare und Merkblätter.

Weitere Informationen in den untenstehenden Dokumenten.

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Gesuchsformular Anlassbewilligung Polizeiinspektorat Download 0 Gesuchsformular Anlassbewilligung Polizeiinspektorat
Benutzer-Info Marktplatz & Plan Download 1 Benutzer-Info Marktplatz & Plan
Kontrolle Gasgrills an Veranstaltungen Download 2 Kontrolle Gasgrills an Veranstaltungen
Leitfaden Veranstaltungen Download 3 Leitfaden Veranstaltungen
Sicherheit an Veranstaltungen & Brandschutz SGV Download 4 Sicherheit an Veranstaltungen & Brandschutz SGV